Aufgaben der Verfahrensbeiständin erläutert

Interessenvertretung für Kinder

Unsere Dienstleistungen sind vielfältig und fokussieren sich auf das Kindeswohl.

Verfahrensberatung

Ich biete Unterstützung, um die kindlichen Interessen zu schützen.

Gerichtsvertretung

Individuelle Lösungen für den Schutz des Kindes.

Eltern-Kind-Mediation

Ich garantiere umfassende Betreuung für das Wohl des Kindes.

Vertrauen schaffen: Kinder zuerst

Dieser Abschnitt beschreibt die wichtigsten Funktionen kurz.

Kindesvertretung

Wahrung der Kinderinteressen in Verfahren.

Familienunterstützung

Begleitung durch familienrechtliche Prozesse.

Gerichtliche Betreuung

Sicherstellung, dass das Kindeswohl und der Kindeswille vor Gericht Gehör findet.

Eine Verfahrensbeiständin, auch als „Anwältin des Kindes“ bezeichnet, ist eine Person, die in familiengerichtlichen Verfahren die Interessen eines minderjährigen Kindes vertritt. Die Aufgabe der Verfahrensbeiständin ist es, sicherzustellen, dass die Perspektive und das Wohl des Kindes im Mittelpunkt der gerichtlichen Entscheidung stehen. Die Tätigkeit ist in § 158 des deutschen Familienverfahrensgesetzes (FamFG) geregelt.

Tätigkeiten einer Verfahrensbeiständin:

Kontaktaufnahme mit dem Kind:
  • Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zum Kind.
  • Altersgerechte Gespräche, um die Wünsche, Sorgen und Bedürfnisse des Kindes zu verstehen.
  • Erläuterung des Verfahrens in einer kindgerechten Sprache.
Ermittlung der Interessen des Kindes:
  • Differenzierung zwischen dem geäußerten Willen (Wünsche des Kindes) und dem objektiven Kindeswohl.
  • Beobachtung und Analyse des familiären Umfelds, einschließlich der Beziehung zu beiden Elternteilen oder anderen Bezugspersonen.
Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten:
  • Austausch mit Eltern, Pflegeeltern, Jugendamt, Schulen oder anderen relevanten Stellen.
  • Teilnahme an Gesprächen oder Mediationen zur Förderung des Kindeswohls.
Bericht und Stellungnahme:
  • Erstellung eines schriftlichen Berichts für das Gericht.
  • Präsentation der Wünsche des Kindes sowie einer professionellen Einschätzung, wie diese mit dem Kindeswohl vereinbar sind.
Vertretung vor Gericht:
  • Teilnahme an gerichtlichen Anhörungen und Verhandlungen.
  • Direkte Kommunikation mit dem Gericht, um die Perspektive des Kindes zu vertreten.
  • Sicherstellung, dass die Interessen des Kindes bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Begleitung des Kindes im Verfahren:
  • Unterstützung des Kindes während des gesamten Verfahrens.
  • Sicherstellung, dass das Kind sich verstanden und nicht allein gelassen fühlt.